BAB · Digitaler Mittelstand · Land Bremen
Das BAB-Programm „Digitaler Mittelstand“ fördert KI- und Automatisierungsvorhaben von KMU mit Sitz in Bremen mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 40 %. synetra begleitet dich von der Förderanalyse über den Antrag bis zur Umsetzung mit PULSE.
Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) fördert mit dem Programm „Digitaler Mittelstand“ Digitalisierungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Land Bremen. Gefördert werden KI-gestützte Arbeits- und Produktionsprozesse, Automatisierungssysteme sowie Maßnahmen zur Cybersicherheit — als nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 17.000 €.
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Fördersatz | 40 % (Kleinst-/kleine Unt. + Solo) · 30 % (mittlere Unt.) |
| Max. Zuschuss | 17.000 € (Gründung < 12 Mon.: 5.000 €) |
| Mindestausgaben | ab 1.000 € |
| Form | nicht-rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung) |
| Region | Sitz/Betriebsstätte im Land Bremen |
| Antrag | vor Vorhabenbeginn, Portal „Förderbar“ |
| Laufzeit | 12 Monate Bewilligung · De-minimis (EU-VO 2023/2831) |
Die Einführung und Implementierung von PULSE als KI-Automatisierungs-Vorhaben fällt in den Förderzweck des Programms. Ausdrücklich nicht förderfähig sind laufende Abo- und Betriebskosten — ebenso wenig wie Personal-, Betriebs- und Finanzierungskosten. Was genau zählt, klären wir im Förder-Check; die finale Entscheidung trifft allein die BAB.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und Soloselbstständige im Haupterwerb mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Das Vorhaben muss im Land Bremen umgesetzt werden, und es darf keine laufende Insolvenz vorliegen.
(1) Förder-Check — wir prüfen, ob und wie dein Vorhaben in den Förderzweck passt. (2) Antragsbegleitung — wir unterstützen bei den Unterlagen und beim Antrag über das Förderbar-Portal, vor Vorhabenbeginn. (3) Umsetzung mit PULSE — Einführung und Betrieb aus einer Hand, aus Bremen.
Stand 06/2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die offiziellen Bedingungen der BAB. synetra unterstützt bei Förderanalyse und Antragstellung; die Förderentscheidung trifft allein die BAB, eine Bewilligung kann nicht garantiert werden. Offizielle Programmseite: BAB — Digitaler Mittelstand.
FAQ
40 % (Kleinst-/kleine Unternehmen + Soloselbstständige) bzw. 30 % (mittlere Unternehmen) der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 17.000 € Zuschuss, ab 1.000 € förderfähigen Ausgaben.
Die Einführung als KI-/Automatisierungsvorhaben fällt in den Förderzweck; laufende Betriebs-/Abokosten nicht. Final entscheidet die BAB — wir prüfen es im Förder-Check.
Nein. Sitz/Betriebsstätte und Umsetzung müssen im Land Bremen liegen.
Ja, der Antrag muss vor Vorhabenbeginn über das Portal „Förderbar“ gestellt werden.
Wir begleiten Förderanalyse und Antragstellung. Die Förderentscheidung trifft allein die BAB; eine Bewilligung können wir nicht garantieren.
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